offener-brief.bayern

 .... zurück zur Beißzange                                                                 ....das bieten wir zur Mitwirkung an

 

 Quo vadis, Justiz?

Man braucht nur die Aussage eines früheren Bundesrichters zu lesen:

 

  1. Zitat von Dr. Eugen Schneider, Ex-OLG-Richter:
  2. "Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären.
  3. Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Ge-richtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen müssen, ist Alltag - und leider nicht die Ausnahme".

Da gibt es einwandfreie Ge-setze. Doch eine Minderheit von Richtern macht, was sie will, "urteilt" nach Laune und gibt der Gerechtigkeit kein Gehör. Das reißt zuneh-mend ein, und weil diese Richter weiter wüten können, ohne Bestrafung zu befür-chten, entsteht maßlose Un-gerechtigkeit, durch die ehr-bare Menschen zerbrechen.

Die Justiz wird immer unverschämter, doch sie kann sich das erlauben, weil ihr niemand auf die Finger sieht. Sie wird kollegial behandelt, Beschwerden landen im Papierkorb.

Zum Beispiel: da hockt ein Vorsitzender Richter Namens Gerhard Stockert im Landgericht Regensburg und pfeift auf alle Gesetze, sogar kräftig auf das Grundgesetz. So veranlasst er bei Recht suchenden ein Desaster nach dem anderen unter der wärmenden Sonne des Ministers. Um zur Gerechtig-keit zurück zu kommen, bräuchte es einen ehrlichen,kompromisslosen Aus- misters des Augiasstalls. Der ist nirge-nds zu sehen. Also verdreckt dieser eigentlich notwendige Stall hoffnungs-los weiter.

 

der Autor ist über das Institut zu erreichen. Er ist Sozialarbeiter F.H. und prangert durch  Leserbriefe gröbste Rechtsverstöße des öffentlichen Lebens an über

 offener-brief.bayern

Tel. 015255983614   

Mail:  arcass@web.de

 

Folgend aufschlussreiche Auszüge des offenen Briefs an den  Landgerichts-Richter Stockert in Regensburg ...de-nen nie nachgegangen wurde:

..."da verschwinden essentielle Belege, es wird gelogen, gefälscht und abgestritten, damit alte Menschen vor Verzweiflung möglichst Suizid verüben.


 


 


 

..."BGH und BVG haben erhebliche Aufklärungs-pflichten für Tatsachenbe-richte statuiert. Wird denen nicht Folge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sa-che von vorneherein keinen Bestand haben“. 


 

...“Beurteilungsfehler:

Widersprüche und Lücken bei der Urteilsbegründung

>>grobe Fehlschlüsse bei der Beweiswürdigung

>>Grobe Missachtung offenkundiger Tatsachen

>>grobe Fehler bei der Anwendung geltenden Rechts“



 



 

...“auch ist es nach höchstgerichtlichem Urteil verboten, „erhebliche Aufklärungspflichten für Tatsachen zu unterlassen. Wird diesen nicht Folge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sache von vorneherein keinen Bestand haben.“



 

...diese schäbigen Menschen haben das Desaster verursacht:

"Rechtspflegerin" Haller am AG Cham( verlogen )
"Richter" Stockert am LG Regensburg ( stinkfaul )

und
"Rechtsanwältin" Niemeyer-Greiner in Cham ( verschlagen )

"Rechtsanwalt" Markus Ziesche in Bad Kötzting (beschränkt)

+ den vielfachen Wohnungseigner Robert Lachenmaier in Freising, Inhaber einer Taucherschule,

(intrigant)



 



 

..."es ist nach höchstgerichtlichem Urteil verboten, erhebliche Aufklärungspflichten für Tatsachen zu unterlassen. Wird diesen nicht Folge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sache von vorneherein keinen Bestand haben.“



 



 

...Sie lässt, wie beschrieben, den schwer kranken Ehemann 

bedenkenlos auch noch grob aus dem Bett zerren - mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für das ohnehin noch kurze Leben. 



 

...“Diese Zwangsräumung war willkürliche Rechtsbeugung, denn eine neue Wohnung war bereits vertraglich da“ 



 

"...es ist nach höchstgerichtlichem Urteil verboten, erhebliche Aufklärungspflichten für Tatsachen zu unterlassen. Wird diesen nicht Folge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sache von vorneherein keinen Bestand haben.“ 



 

...Sie läßt, wie beschrieben, den schwer kranken Ehemann bedenkenlos auch noch grob aus dem Bett zerren - mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für das ohnehin noch kurze Leben. Atteste, die die Lebensgefährlichkeit attestieren, werden gar nicht zur Kenntnis genommen 



 

...“das übelste bei dieser Räumung ist, dass sie mit völlig falschen Zahlen mutwillig konstruiert wurde“



 

...“nach Art. 6 GG „stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ - was halt einfach, weil unbequem, gesetzwidrig nicht beachtet wird.

 



 

Das sagt das Gesetz:

"...ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist“.

und:

„es ist Aufgabe der staatlichen Organe, Grundrechtsverletzungen nach Mög-lichkeit auszuschließen.

Dies kann es erfordern, dass Beweis-angeboten besonders sorgfältig nach-gegangen wird" 



 

.....was sagt das Grundgesetz Art. 2 gleich wieder, Herr Stockert?...der weiß es gar nicht, also gibt es kein solches Gesetz. 



 

...kann sich wer vorstellen, welchen Horror das Ehepaar durchgemacht hat““? 



 

...“dass ein Vorsitzender Richter Gesetze willkürlich kalt verdreht - daran dachten die Senioren nicht im Traum. 



 

...“nun hat er auch einen kurz nach der Räumung erfolgten Schlaganfall sowie ein deformiertes Hüftgelenk zu ver-antworten. Und die kaputte Psyche ist irreparabel.“



 

...“einfach so wurde die Zukunft, die Gesundheit, der bewundernswerte Zusammenhalt alter stets hilfreicher Menschen, die eigentlich unter achtbarem Schutz des Staates stehen, willkürlich zertrampelt“. 



 

...“kein annähernd umsichtiges Gericht zerschlägt nicht mit ausgesuchter Brutalität rechtswidrig ausgerechnet den dritten Lebensabschnitt alter Menschen, die in ihrem langen Leben nichts als hilfsbereit waren und durch einen Halunken diffamiert wurden“. 



 


 


 

 

              

                Vorspann

Wenn ich Stockert vom Landgericht Regens-burg in der Hölle begeg-nen sollte, dann würde er erleben, was die Hölle wirklich ist.

 

 

Das kann man sich gar nicht vorstellen:

 Ein Ehepaar hilft selbstlos Arbeits-und Wohnungssuchenden und beherbergt sie kostenlos in ihrem gemieteten Haus, das es vom Abriß bewahrt und zu einem schmucken Haus umgebaut hat.

Der Hausbesitzer will das restaurierte Haus dann aber gewinnträchtig ver-kaufen und bietet es dem Ehhepaar an - es soll also bezahlen, was es schon be-zahlt hat.

 Da wird der Ehemann schwer krank und muss 138 Operationen über sich ergehen lassen, dazu noch 9 OPs mit Organverlusten wegen Krebs.

Der Hausbesitzer bemerkt die Hilflo-sigkeit und kündigt wegen Mietrück-stand, der aber gar nicht bestand. Der LG-"Richter" Stockert in Regensburg macht eine Anhörung, zu der sich der schwer kranke Ehemann entschuldigt; aber "Rîchter" Stockert schlägt diese in den Wind und läßt das teils schwer kranke Ehepaar brutal unter Zuhilfe-nahme von Floskeln, die er sich aus den Fingern saugt, aus dem Haus werfen und auf die Straße setzen - obwohl es schon einen rechtsgültigen neuen Miet-vertrag hat.

Stockert meint also:

wenn er pfeift, hat jede Krankheit hintan zu stehen. Dass das gegen alle Gesetze ist, küm-mert ihn nicht.

 

Das Ganze ist von vorne bis hinten ein rechtsstaatlich beispiellos unwürdiger Vorgang. 

 

Dieser "Richter" am LG Regensburg hat zwei überaus hilfsbereite Menschen  durch  

Falschangaben 

 

willkürlich um ihr kur-zes restliches Leben betrogen, doch er läuft noch immer frei herum. Seinem vermessenen Wüten sind bis jetzt keine Grenzen gesetzt. Es ist unverantwort-lich, mit welcher Unge-setzlichkeit dieser Kerl weiter sein Amt ausü-ben darf.

 

Wenn ein Arzt einen Fehler macht, muss er dafür einste-hen. Wenn ein Richter einen Fehler macht, ist das allenfalls ein bescheidener "Kollateral-schaden" - nicht nennenswert. Die Folgen aber können glei-chermaßen desaströs sein - nur dem Richter passiert  nichts. Gar nichts, nicht einmal eine Entschuldi-gung bekommt ein Geschä-digter, der auch noch das ganze Leid selbst tragen muss.

Die Justiz jammert, dass sie überlastet ist. Aber das kann doch nicht heißen, dass das eine Entschuldigung für Schlamperei, Unlust oder bru-tale Willkür sein darf, die ex-trem hilfreichen Bürgern buchstäblich die Gesundheit und bald das Leben raubt.

Die Justiz kann im Gegensatz zum Bürger ungestraft lügen und willkürlich gesetzlos sein, wie sie will. Solchen Richtern, wovon es nicht wenige gibt, ist der Schaden ihrer Rechtsbeu-gung völlig egal. Mal daneben gelangt? Nicht nennenswert für den abgebrühten Richter Stockert am LG Regensburg, der sich um hilfreiche Bürger einen Dreck schert und Lum-pen vor das Recht setzt. Bei dem, so scheint es, gewinnt der, der am unverschämtesten lügt. So spart er sich auf Kos-ten hilfloser Bürger bequem Arbeit, die er von diesen ei-gentlich bezahlt bekommt.

 

Mit Seele und Anstand können viele Richter nichts anfangen, obwohl sie darüber richten sollen! Diese Richter-Auswahl ist ein großer, eingefressener Schandfleck der bayerischen Justiz, der sich zunehmend verdichtet.  Das Wort "Ge-wissen" hat keinen Paragra-fen, und der selbstherrliche Justizapparat tut den Teufel, sich einmal um Fach-Empathie und Vorbeugung zu kümmern. Das würde sein falsches Gejammer der Über-lastung erheblich reduzieren. Ein Neuanfang des Jura-Stu-diums mit Empathie-Einbe-ziehung würde der Juristen-Ausbildung -- und damit allen Bürgern -- mehr als gut tun. Das setzt aber empathische Intelligenz voraus, die von manchen stupiden Richter-Aspiranten nicht einmal buch-stabiert werden will, weil es dafür - --eben --- keinen Para-grafen gibt. 

                   -----------


Es schreibt uns ein Hilfesuchen-der:

Ich war Sozialarbeiter FH. Die Justiz habe ich in allen Facet-ten erlebt. Das beginnt bei einem Richter, der einem ar-men Schlucker noch im Ge-richtssaal Geld zusteckt bis zu hochkriminellen  richterli-chen Rechtsbeugern, die unbestraft immer mehr werden und gleichgültig nur zu oft unsägliches Leid anrichten.

Was machen die Justizminister dagegen? Sie schalten augen-wischend lächerliche Anzeigen, wie vertrauenswürdig die Jus-tiz doch ist. Doch wer nur leicht an der Oberfläche kratzt, er-fährt, dass leider, leider, leider gegen Recht beugende Richter halt gar nichts zu machen ist, denn da ist doch das Grundge-setz Art. 97 ( „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“) dagegen. Ach, Herr Stockert, wäre das schön, wenn Sie sich floskellos nur nach dem Gesetz richten würden!  


 

Meineid wird bis zu 5 Jahren bestraft.  Ausgenommen davon sind gesetzlose Richter, die sich einfach auf ihre Unabhängig-keit berufen. Man kann sich das gar nicht vorstellen: Sie tun das bei Rechtsbeugungen, die sie trotz Nachweisbarkeit ungestraft einfach abstreiten dürfen.
Das ist ein Saustall, dem in unserem  Rechtsstaat kein Befugter abhelfen will, weil anstatt Philosophen oder Psychiatern praktischerweise überall Juristen hocken, die das humane Denken nicht brauchen.  Stupid werden Be-scheide erlassen und Urteile gefällt, die das Markenzeichen der Stinkaulheit oder Willkür aufgestempelt haben. Der geprellte Bürger kann nichts, rein gar nichts dagegen ma-chen, denn Richter halten - gerade gegen unbedarfte oder ältere Menschen - gesetzesver-drehend zusammen. Viele Bür-ger müssen mit dem Unrecht, das ihnen nicht selten Exis-tenz und Familie zerstört, leben. Oder Suizid begehen, weil sie das Unrecht nicht  ertragen können. Die schul-dige Richterschaft stört das nicht. Man hat sich daran ge-wöhnt, Menschen ins Grab zu treten. Ausgerechnet die, die für Gerechtigkeit in dieser verlogenen Welt noch zustän-dig wären, handeln ganz be-wusst schmutzig – eher drek-kig. Und lassen sich dafür Kraft ihres angesehenen Amts auch noch vom Bürger bezahlen.


 

                      ------------

 


 

Das Landgericht in Regens-burg, zum Beispiel, gehört zur Urteils-Willkür:  Da verschwinden essentielle Belege, es wird gelogen, gefälscht und abgestritten, damit alte Menschen vor Verzweiflung möglichst Sui-zid verüben.  

Denn wer das Gestrüpp des richterlichen Unrechts man-gels  g u t e m  Anwalt nicht durchschauen kann, hat um-gehend verloren...und wer kann sich als noch dazu alter Normalbürger noch einen An-walt leisten? 

Der Justiz fehlt der minimalste Wille, ihren Stall auszumisten. Das Leid, das hier an Recht su-chenden Bürgern angerichtet wird, wird höhnisch als nied-licher Kollateralschaden be-schrieben. Dabei stehen gera-de alte Bürger unter dem be-sonderen Schutz des Staa-tes... auf dem Papier, das in der Praxis nur zu oft nur noch für den Abtritt taugt.

Senioren bekommen aufgrund der physischen Behinderung nicht einmal eine normale Wohnung. Kein Lachen mehr bis zum Lebensende, während ein "Richter" Stockert eine vom Bürger bezahlte Pension einstreicht. Das ist der Dank des bayerischen Staates für selbstlose Hilfsbereitschaft, wie sie an dem folgenden Beispiel beschrieben wird.



 

Es gibt leider keine Statistik über die vielen Willkür- und Kollegialfälle, mit denen Rich-ter das Recht verseuchen und damit ein Desaster an Betroffenen anrichten können. Justizschergen vernichten un-verfroren Existenzen, um dann auch noch den Geschädigten die Schuld aufzubürden. 

Gefördert werden Halunken, die wegen ihrer Geldmacht weniger Begüterte um Recht und Ehre bringen.  Ganz zu schweigen von Richtern, die ihren Sadismus in der Justiz-maschinerie zügellos austo-ben dürfen. 

Wer nun meint, der Autor hat jedes vernünftige Kontrollmaß überschritten, der hätte ja recht. Gemessen an der aus-ufernden Unrechtspraxis aber wird auch jede Kritik von den Zuständigen abgebrüht zur Nichtkenntnis genommen. Sie wissen: wer sich im Unterholz der Paragrafen nicht auskennt, ist der charakterlosen Gesetz-losigkeit skrupelloser Richter hilflos ausgesetzt. Es heißt zwar niedlich, das sind halt nur Kollateralschäden. Doch dafür gibt es wohlweislich  keine Statistik. Verbrecher haben schließlich auch keine solche, nicht einmal intern.

Wehren dagegen kann sich - vielleicht - nur, wer einen wirklich guten und furcht-losen Anwalt und die Öffentlichkeit hinter sich weiß. Und natürlich, das ist der dominierende Grund, viel Geld. Ganz insbesonders sind alte Menschen nahezu vom Recht ausgeschlossen, denn es wird ihnen, sofern sie überhaupt die Kraft haben, die ein Wissens-stand abverlangt, der sie über-fordert, oder das Recht wird ihnen schlichtweg kalt vorent-halten. Es sieht so aus, dass weniger Begüterte sich besser ins Grab legen sollen anstatt sich mit einer verantwortungs-losen Justiz um ihr gutes Recht zu streiten.„Geh zum Anwalt“ ist eine übliche dumme Floskel. Es gibt ja gute Anwälte - aber dazu muss man enormes Glück haben.

==========================

"BGH und BVG haben erheb-liche Aufklärungspflichten für Tatsachenberichte sta-tuiert. Wird denen nicht Fol-ge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sache von vorneherein keinen Be-stand haben“.

========================

  1. Aber diese rechtlich ver-bindliche Bestimmung wird in der Praxis zuverlässig durch berufsgewollte Le-gasthenie von Richtern übersehen. Diesen faulen Äpfeln in der Justiz wird von oben eisern die Stange ge-halten. "Oben" - da räkeln sich in der Justiz immer mehr Nieten, die Feigheit und Bequemlichkeit der Verantwortung vorziehen. „...Da kann man leider nichts machen.“ Ach Gott… man will halt einfach nicht. Sonst wäre man ja ein Nest-beschmutzer.

So ist es nicht verwunderlich, dass sich eine Allgemeinbil-dung bei leider immer mehr Juristen nur auf das sture Aus-wendiglernen von Paragrafen stützt. Das ist wie ein Rohbau, der noch sorgfältig verputzt werden muss. Eine immer-währende Arbeit, denn der jetzige Putz, falls überhaupt vorhanden, bröckelt nach-haltig. 

                     -----------

 

Es fehlt ganz besonders an der Eignung, Menschen um-fassend und neugierig im großen Gesetzesrahmen be-urteilen zu können. 

 

Einem Richter wäre eine riesige Palette von Auslegungen gege-ben, die aber inzwischen bei den faulen Äpfeln in Willkür zerfallen ist. Vorbeugung , ge-scheit ausgedrückt "Prophy-laxe", ist ein Wort, das in kei-nem Paragrafen Platz hat. Dabei ist es ein Zauberwort, das der gesetzgebenden Paragrafenanwendung einen wunderbar gangbaren Weg zur Eindämmung der Pro-zessflut liefern würde. Einer wahren Richterelite wäre dann die Eignung zu philosophi-schem Denken plus psycholo-gischem Verständnis und Fach-Empathie immanent. So schwierig wäre das gar nicht: man müsste nur erst einmal die Qalifikation des Richter-berufs einfallslos nicht nur auf die Abiturnote stützen, und das Ganze für die Geeig-neten, die nicht nur Paragra-fen sehen, dadurch interes-sant machen...träumen wird man wohl noch dürfen.. 

Doch Träume...manche Rich-ter denken anstatt bei Gerech-tigkeit eher an die wie-auch-immer schnelle Wegfertigung eines Falles. Dazu kommt: es wollen immer weniger An-wälte dagegen angehen, denn wer legt sich schon der Ge-rechtigkeit Willen mit einem Herrn Herrn Richter Stockert beim LG Regensburg wegen eines finanzschwachen Bür-gers an, bei dem nicht ausge-schlossen ist, dass sein Aufbe-gehren auch noch öffentliche Früchte tragen könnte und ein Anwalt sozusagen bei Richtern verschissen hat. 

Überhaupt sieht die Justiz pure Unverschämtheit darin, ihr Fehlverhalten anzukrei-den bei ihrer Jahrhunderte-alten Praxis, in den idioti-schsten Fällen gescheites Recht zu sprechen. Mäuse, Grashüpfer, Schweine haben sich das hinter ihre Ohren schreiben müssen; wobei Schweine das übelste Los gezogen haben: es wurden ihnen bei der Weisheit der Justiz vor Publikum bei le-bendigem Leib Beine ausge-rissen, um ihre Verruchtheit zu büßen. Ich muss mir leider sicher sein, wenn das heute noch erlaubt wäre, wären wieder einige Richter mit dabei.

Folgend die Fehler, die ein Richter gesetzlich niemals machen darf, aber wie selbst-verständlich -- holdrio-- nach Laune weiter macht.

Wie "Richter" Gerhard Stok-kert am LG Regensburg sie allesamt ungeniert prak-tiziert:

>>Widersprüche und Lücken bei der Urteilsbegründung

>>grobe Fehlschlüsse bei der Beweiswürdigung

>>Grobe Missachtung offenkundiger Tatsachen

>>grobe Fehler bei der Anwendung geltenden Rechts

Auch ist es nach höchstge-richtlichem Urteil verboten, „erhebliche Aufklärungs-pflichten für Tatsachen zu unterlassen. Wird diesen nicht Folge geleistet, so kann eine Entscheidung in der Sache von vorneherein keinen Bestand haben.“

==============

Im Fall der Senioren wird sogar eine vorliegende Be-handlungsrechnung dreist so kommentiert, dass "eine Be-handlung nicht stattgefunden hat". Aha! Ärzte schreiben Spaßrechnungen mit unsicht-barer Tinte.

Es ist ein Skandal,

dass Bürger solchenRich-tern“, die beruflich gar keine Vorstellung vom Leben aus-serhalb ihrer diktatorischen verdreh-Paragrafen haben (wollen),sich unterordnen müssen. Sie dürfen weiter zerstören, weiter charakterlos Fehlurteile fällen und vernich-ten, wie es ihnen in ihren willkürlichen Sinn kommt.

Das Internet ist voll davon. Der Bürger muss diese Verant-wortungslosen auch noch bezahlen und leidet ohnmäch-tig unter dem Diktat der obs-zönen juristischen Willkür. 

Wie zum Beispiel bei diesen :

"Rechtspflegerin" Haller am AG Cham( verlogen )
"Richter" Stockert am LG Regensburg ( stinkfaul )

und
"Rechtsanwältin" Niemeyer-Greiner in Cham ( verschlagen )

"Rechtsanwalt" Markus Ziesche in Bad Kötzting (beschränkt)

+ den vielfachen Wohnungseigner Robert Lachenmaier in Freising, Inha-ber einer Taucherschule,

(intrigant)



 Aus einer Zuschrift:

=

"Ich habe mein Leben einge-setzt, um zu helfen, um etwas einzurenken, wo es noch möglich ist. Denn ich habe gesehen, dass viele Belange der Hilflosen in der Bürokratie oder im oft kleinkarierten in-ternen Behördenstreit, sogar immer öfter durch reine Justiz-Willkür unter gehen. Das war nach kurzer Zeit nichts für mich. So habe ich die mir ge-gebenen Fähigkeiten zum Auf-bau einer Firma genutzt, die genug abwarf, um da ohne Bürokratismus zu helfen, wo echte Not ist. Warum? Meine Frau und ich haben eine sehr gemeine Kindheit leben müs-sen, die wir in gegebenem be-scheidenen Rahmen niemand zumuten wollten.

Wir haben unsere Hilfe einge-setzt besonders für Senioren, die Behörden hilflos ausgelie-fert waren. Oder Behinderte, gleich ob geistige oder körper-liche Gebrechen, die durchaus arbeiten wollten und könnten, aber eben deshalb keine Arbeit bekommen haben. Für solche Menschen, die ungewollt auf der Straße oder in einer schmu-tzigen Notunterkunft vegetie-ren müssten, haben wir bis zu deren Anstellung ein Stock-werk in unserem angemie-teten Haus kostenlos bereit gestellt. Wir haben es gerne und vor allem mit Erfolg getan und würden es wieder tun.

Doch der Hauseigner hielt sich nicht an unsere Verein-barung der Mietzeit. Seine (nachträglich erkennbare) Absicht war: wir sollten das Haus mit unseren Kräften wieder wohnbar machen, damit er es dann gewinn-trächtig verkaufen kann. Damit drangsalierte er uns schon während der mehrmo-natlichen Instandsetzung mit einem Kaufpreis, der um das glatte Dreifache des letzt-endlichen Werts war. Wir sollten also nochmal die vom Vormieter verursachten riesigen Schäden ( kaputte Türen und Fenster, Böden unbrauchbar, Dach ebenso, Wände verschmiert, Balkon verheizt , Garten verwildert, Dreck überall zuhauf) bezah-len, die wir schon bezahlt hatten. Es wirft auch ein be-zeichnendes Licht auf den Hausbesitzer, dass er uns dreist mit hohen Stromkosten für Wandtrocknungen nach Wassereinbrüchen (altes Fer-tighaus am Hang ) verfolgt, obwohl das seine Verpflich-tung war.

Jede Miet-Fortführung erübrig-te sich aber wegen eines zähen Virus, genannt MRSA, der mich überfallen hatte und jahrelang zwischen Leben und Tod hielt mit 138 operativen Klinik-aufenthalten. Weil das nicht reichte, kamen noch neun Krebs-OPs dazu mit diversen Organverlusten. Ich war buch-stäblich an Klinikbetten gefes-selt und konnte meine ertrag-reiche Arbeit nur noch sehr sporadisch fortsetzen.

Das bekam der Hausbesitzer mit, der nun seine Chance sah, das Haus mit Hilfe seiner schmierigen Anwältin los zu werden; er kündigte uns.  Der vorgeschobene Grund war dreistest gelogen: ausste-hende Miete über vier Jahre am Stück, ausgerechnet inmitten von neun Jahren fortgesetzter Mietzeit. Dieser plumpe Widerspruch hätte sogar einem debilen Richter auffallen müssen, nicht aber dieser Rechtspflegerin mit-samt Richter mit ihren vorge-fassten Willkür-Meinungen. Einen Kommentar dazu er-spare ich mir, denn solche Charaktertiefen liegen mir fern.

Die schmierige Anwältin ging aber noch weiter: sie hat uns mit den haarsträubensten Anwürfen beschmutzt, die ich hier ebenso lieber nicht voll zitieren will. Dabei ging es auch um unsere Adoption eines fünfjährigen Buben, den bereits zwei Familien wieder an das Jugendamt wegen seiner extrem hinter-hältigen Art, einen Keil zwi-schen Eltern zu treiben, an das Jugendamt zurück gege-ben hatten. Wir dachten, das bekommen wir schon hin - doch das ernüchternde Er-gebnis unserer schmerzlich aufopfernden und vieljäh-rigen Tätigkeit können Sie im Detail auf Anforderung gerne von uns erhalten ( Jugend-amt Freising: „seid froh, dass ihr den los seid ) Danach werden Sie sicher keine gute Meinung von der bayerischen Kollegial-Justiz mehr haben. 

Eine Strafanzeige gegen die verlogene Anwältin wegen multipler Falschangaben wurde natürlich abgewürgt.

"Natürlich" habe ich deswegen geschrieben, weil es - beson-ders bei der bayerischen Justiz - nach aussen hin keine Fehler geben darf. Ich habe das be-reits schmerzlich beim glei-chen Gericht in einem Arzt-haftungsprozess erleben müs-sen, bei dem essentielle Be-weise plötzlich verschwun-den waren, nach der Verjähr-ung wundersamerweise aber wieder aufgetaucht sind. Alle Einspüche wurden natürlich abgewürgt.

Mein irreversibler Schaden ist, dass ich durch die Zwangsräumung einen Schlaganfall hatte mit linksseitiger Lähmung und Sprachfindungsstörungen, die bis heute anhalten. Ein Leben ist der Justiz in der Praxis gegen alle Gesetze keinen Pfifferling wert.


 

Bereits vorher...

ist es in der gleichen Klinik um die Vertuschung eines Arztfeh-lers gegangen, der mich genau 138 Folgeoperationen gekostet hat. Da hat ein Gutachter trotz Nachweis seiner Behandlungs-rechnung geleugnet, dass er mich überhaupt behandelt hat.

Das feige Ministerium schützt jetzt in dem neuen Fall eine Rechtspflegerin und einen Richter, die ungestraft Eigen-gesetze aus der Luft holen. Vor lauter eingebackener Überheblichkeit ginge der Teufel lieber in die Kirche, als dass die Justiz, bei welchem Schaden an Recht suchenden auch immer, freiwillig Fehler zugibt. Das heißt dann hoch-mütig "Kollateralschaden". Das soll mal ein Bürger sagen, der wegen eines Delikts vor Gericht steht! 

Ich hatte mir inzwischen die geschilderte MRSA-Infektion mit sagenhaften 138 immer problematischeren Nachope-rationen eingefangen, und dazu noch 9 langwierige Ope-rationen mit Organverlusten wegen Krebs. Nach Meinung der provinziellen Rechtspfle-gerin Haller in Cham/ Ober-pfalz war ich damit aber kerngesund, was der zustän-dige "Richter" Stockert trotz vorliegender Arztatteste, die völlig Gegenteiliges sagten, mit Falschangaben und Floskelgarnierungen für gut hielt.



 

Eine amtsärztliche Stellung-nahme holte er trotz latenter und diagnostizierter Lebens-gefahr nicht ein...wie war das gleich wieder:

"Es ist nach höchstgericht-lichem Urteil verboten, er-hebliche Aufklärungspflich-ten für Tatsachen zu unter-lassen. Wird diesen nicht Folge geleistet, so kann eine Ent-scheidung in der Sache von vorneherein keinen Bestand haben.“ 

Und sowas ist ein Vorsitzender Richter in Bayern, der nicht mal lesen kann (will).

Das ist der Dünkel solcher Richter, die der Ansicht sind, dass juristische Aufgebla-senheit gottgleich alles Fachwissen mit – na und - tödlichem Ausgang ersetzt.

Und er will auch nicht mer-ken, dass die Rechtspflegerin schamlos lügt. Einerseits behauptet sie, dass meine gesundheitliche Situation wohl bedacht wurde, ande-rerseits verleugnet sie die einwandfreien gegenteiligen Arztatteste, die auch ihr vor-liegen...so pflegt auch sie in der ganzen Sippe das Recht auf ihre Weise, und bekommt dafür auch noch bezahlt. 

Sie läßt, wie beschrieben, den schwer kranken Ehe-mann bedenkenlos auch noch grob aus dem Bett zerren - mit gravierenden gesund-heitlichen Folgen für das ohnehin noch kurze Leben. Atteste, die die Lebensge-fährlichkeit attestieren, werden gar nicht zur Kennt-nis genommen…..das ist ja logisch, weil eine bayerische Rechtspflegerin aus Cham medizinisch göttlich mehr Fachwissen hat als ein Arzt...

Das übelste bei dieser Räu-mung ist, dass sie mit völlig falschen Zahlen mutwillig konstruiert wurde. Gerade in diesem existentiellen Fall wurde ohne unbedingt nötige Anhörung den durchsichtigen Angaben der Hauseigner-An-wältin gefolgt, die jeder nur einigermaßen rechtskon-forme Richter umgehend ver-worfen hätte.

Ob die Senioren überhaupt in der Lage wären, zu einer An-hörung zu kommen, war die-sem "Richter" rechtswidrig egal. Für die inzwischen alten und teils schwerkranken Leute aber ein Desaster. Wegen weniger Tage, veranlasst mit links von einem verantwor-tunglosen "Vorsitzendem Richter" samt ebensolcher selbstherrlicher "Rechtspfle-gerin".
 

Diese Zwangsräumung war willkürliche Rechtsbeugung, denn eine neue Wohnung war bereits vertraglich da und sollte, sobald der Senior umzugsfähig war, in wenigen Tagen bezogen werden. Die grob sittenwidrige Handlung ( Grundsatz der Verhältnis-mäßigkeit) des LG Regensburg an alten Menschen mitsamt Grundgesetzverletzung Art. 2 war einmalig rechtswidrig, willkürlich und infam.

Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu“. ..wenn das bei unserer ganzen Justiz nur gelten würde! Aber kollegial wird gegenseitig geschützt und möglichst vertuscht, so lange es um Angriffe von außen geht. Da muss man nun schon mal fragen,was sich solche Justiz-Desperados noch alles erlauben dürfen. Es scheint, als wären die ehe-maligen "hörigen furchtbaren Juristen der näheren Vergan-genheit" wieder aus ihren Löchern gekrochen. Sie wüten in ihrer Rohheit so weit, bis Betroffene keinen Weg mehr wissen als den Suizid ( wofür es natürlich keine Statistik gibt ). Der Respekt, die Demut vor dem Leben und der ( ge-setzlichen ) Gerechtigkeit ist für solche Richter eine nutz-lose Phrase. Das geht inzwi-schen so weit, zu weit, dass Kritik entgegen der übervollen anklagenden Internetseiten mit blasierter Empörung abgetan wird. Man kuschelt nach außen unter sich, lobt sich öffentlich jovial und ge-nießt mit süßlichem Eigenlob die Wahrhaftigkeit der Justiz. Intern natürlich werden schmutzige Tritte ausgeteilt.


 

Nach Art. 6 GG „stehen Ehe und Familie unter dem be-sonderen Schutze der staat-lichen Ordnung“ - was halt einfach, weil unbequem, gesetzwidrig nicht beachtet wird.  

Und was noch alles von dem vielen, das hier verwerflichste Rechtsbeugung war. Ist "Richter" Stockert schon so verkommen, dass er seine Faulheit wohlig in Unrecht baden darf? Ist er schon so verkommen, dass er kon-trollabweisend den perfiden Vorgaben einer schmierigen "Anwältin" blind folgt? 

 

Das sagt das Gesetz:

"Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist“.

und:

Es ist Aufgabe der staat-lichen Organe, Grundrechts-verletzungen nach Möglichkeit auszuschließen. 

=0000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000

Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten besonders sorgfältig nachgegangen wird"

=========================

 

Doch ein sich beschwerender Bürger hat in der Praxis beste Chancen, in einer Abfallgrube, hämisch genannt Kollateral-schaden, die gleich neben dem fundierten Felsen Justiz ent-standen ist, seine letzte Ruhe-stätte zu finden. Eine Entsor-gungsgrube für Bürger, die sich über Richter beschweren, die dem geschriebenen Gesetz einen Fußtritt, genannt Rechtsbeugung, unterstützt mit Sachverhaltsfälschungen geben. 


 

Im Vergleich ist das so, dass Mörder, also elende Verbre-cher, ungestraft weiter mor-den können. Die Justiz tötet aber nicht direkt. Sie macht das mit erlaubter willkürlicher Gewalt, leider auch mit übel-ster Verlogenheit, und quet-scht den Bürgern, besonders mittellosen und alten, immer mehr die Luft ab, bis sie kraft-los von diesem Leben nichts mehr wissen wollen. Einer wie Vorsitzender Richter Stockert reicht zur Stück-für-Stück-Demontage des unverzicht-baren Justiz-Fundaments Gerechtigkeit. Bräsig ist er abgefeimten Strolchen gefolgt. Ein wahres Aushängeschild der Rechtsstaatlichkeit!

Dabei, das eindringlich noch-mals, ging es auch um die Behauptung, das Ehepaar hätte mitten in der Mietzeit vier Jahre am Stück keine Miete bezahlt. Man stelle sich das vor: es merkt keine "Rechtspflegerin" und kein "Richter", dass jemand

z w i s c h e n d u r c h

vier Jahre keine Miete bezahlt und dann noch weitere drei Jahre wohnhaft ist. Was sind das für jämmerliche "Richter", die entweder zu dumm oder zu borniert oder zu gehässig sind, ihren Beruf noch auszu-üben.

…………...von wegen Rechtspflegerin!

"Die gesundheitlichen Probleme wurden eingehend gewürdigt," log die "Rechts-pflegerin". Die "Würdigung" sieht so aus, dass sie bei der Klinik anruft, in der der Ehe-mann gerade liegt. Sie weiß, dass ihr die Klinik keine Aus-kunft geben darf. Sie kann mit Verschlagenheit v o r g e b en, dass sie bei der Klinik ange-rufen hat, aber das Nonsens-Ergebnis, nämlich keine Aus-kunft, sagt sie nicht. Das ist dann die "Würdigung" - so gesehen perfekt manifestiert durch die verwerflich rohe Rechtsbeugung des Vorsit-zenden Richters Stockert, der fundierte Arztatteste einfach weg leugnet.

Nur so nebenbei übersieht Stockert zu den unglaublich strapazierenden vielen OPs, dass der Ehemann nur noch eine schlecht funkionierende Niere hat, die keine solche Aufregung vertragen kann. Sie sondert immer öfter Mengen von Blut ab. Dazu eindeutige Arztatteste, die einen Umzug verbieten – was für einen Stockert ja unwesentlich ist. Noch dazu Parkinson, das durch solche "Bescheide" in seiner unseligen Wirkung nachweislich lebensverkür-zend verstärkt wird.

=========================

.....was sagt das Grundgesetz Art. 2 gleich wieder, Herr Stockert?...der weiß es gar nicht, also gibt es kein solches Gesetz.

=========================

Aber der Ehemann musste die Klinik sowieso verlassen, sei-ne Frau hatte wegen drohen-der Räumung Alarm geschla-gen. So wurde er regelrecht gegen Klinik-Unterschrift aus dem Bett gebombt, denn er konnte seine Frau in dieser Existenz vernichtenden Situa-tion nicht alleine lassen.

                      -----------

Doch zurück: Das Jugendamt steckte den kräftezehrenden Buben nach Jahren in ein Heim für Schwererziehbare („seid froh, dass ihr den los seid“ )

Kann sich wer vorstellen, welchen Horror das Ehepaar durchgemacht hat? Und dass der Ehemann mit diesen schrecklichen medizinischen Folgen alles andere bräuchte als vernichtende Tritte von unfähigen Richtern? Damit Stockert und seiner Gehilfin ihrer kranken Faulheit Genüge tun, leugneten sie ärztliche Zeugnisse und verwendeten einfach falsche Zahlen. Stockert leugnete sogar den gültigen Mietvertrag, der ihm vorlag, genauso, dass die Eheleute überhaupt umziehen wollen ( obwohl sie ihre beste-hende Wohnung schon so gut wie geräumt hatten ). Was sind das für Monster in der Justiz, die plumpe Sachver-haltsfälschungen zur Unrecht-sprechung verwenden dürfen und ohne jegliche Prüfung die Eheleute, die Unsummen in das ihnen nicht gehörende Haus gesteckt haben, einfach "Schuldner" nennen? Sie zie-hen hohle Floskeln dreist jeg-lichen Gesetzen einfach vor

Auch, dass die Senioren das verauslagte Geld für viele Instandhaltungen nach Ab-machung zurück verlangen könnten, war für den "Rich-ter" uninteressant. Er nennt sie gehässig einfach Schuld-ner. Ebenfalls uninteressant war für ihn, dass die geschun-denen Eheleute trotz aller ge-sundheitsbedingten Schick-salsschläge inzwischen den lebenswichtigen Boden für eine weitere gute Existenz geebnet hatten, und dafür wieder eine geeignete Woh-nung für Geschäftsbeziehun-gen hatten.


 

Der Ehemann war in seinem desaströsen Schockzustand  zur Gegenwehr lange Jahre gar nicht in der Lage, und die Ehefrau war durch die jahre-langen Belastungen völlig überfordert. Nach der Ge-setzeslage wäre eine Räu-mung gar nicht zur Debatte gestanden. Dass ein Vorsitz-ender Richter Gesetze will-kürlich kalt verdreht - daran dachten die Senioren nicht im Traum. 

 

Leid und Tod eines Menschen sind aber keine Lappalie, be-sonders wenn sie im Rechts-staat durch perverse staat-liche Willkür vorgeführt wird. So etwas hatten wir schon zur Genüge, und bezeichnender Weise sind die Verbrecher-Juristen nahezu geschont da-von gekommen. Wie verkom-men darf der Charakter eines Meineid-Richters denn sein, durch Falschangaben einem charakterlich desaströsen Hausbesitzer mit durchsich-tigen Absichten zu Diensten zu sein?

Die entsetzte Ehefrau hatte nach der Räumung zu tun, ihren Mann immer wieder mit blauen Flecken und Verlet--zungen vom Boden aufzu-klauben. Es war ihm nicht mehr möglich, aus eigener Kraft aufzustehen. „Viele Stürze, Lebensgefahr“ hatte vor der Räumung der Haus-arzt attestiert; doch in sei-nem Räumgsfanatismus hat das Richter Stockert samt Zu-trägerin gar nicht interes-siert. Nun hat er auch einen kurz nach der Räumung er-folgten Schlaganfall sowie ein deformiertes Hüftgelenk zu verantworten.

Doch das ist so eine Sache mit Verantwortung: die kennt die bayerische Justiz nämlich gar nicht. Sie lacht sich eher kuge-lig bei dem Ansinnen, sich für Fehlurteile zu entschuldigen.

Durch die fanatische Justiz-behandlung weg waren nun auch die vielen CDs der guten Musik, dem Balsam für Trost, der die Ehefrau während der stationären Behandlungen ihres Mannes aufrecht hielt. Und durch richterliche Be-schränktheit war auch der treue Hund weg, der der Ehe-frau während der Klinikauf-enthalte des Ehemanns hei-lende Ablenkung war. Der verständnislose Nachbeller aus dem Tierheim klingt den Senioren noch heute schmerz-lich in den Ohren. Einfach so wurde die Zukunft, die Ge-sundheit, der bewunderns-werte Zusammenhalt alter stets hilfreicher Menschen, die eigentlich unter achtbarem Schutz des Staates stehen, willkürlich zertrampelt.


 

Das Ehepaar hatte manchem klammen Handwerker finan-ziell unter die Arme gegriffen, und finanziell schwierige Kindergärten wurden ohne oder gekürzte Rechnung beliefert. Gespendet nach allen Seiten haben sie eben-falls reichlich; besonders dem Ehemann machte es größte Freude, geistig zurück Geblie-bene durch seinen erlernten Beruf des Sozialarbeiters in bezahlte Arbeit zu vermitteln. Die Türe stand für jeden Hilfe-suchenden offen.

 

Aber gegen schwere Krankheit ist kein Fleiß gewachsen, ob-wohl eine Fortführung der Geschäftstätigkeit nun zwin-gend nötig gewesen wäre. Dem arbeitsamen Ehepaar geht der Verlust der von der Justiz geraubten abwechs--lungsreichen Tätigkeit schmerzlichst und lebens-verkürzend ab. Statt dessen kreisen die Gedanken nun jahrelang zerstörend nicht nur um die fundamentale wider-gesetzliche Demütigungen, sondern auch um die durch Richterwillkür vernichtete restliche Zukunft, was, das ist gerade den verwerflichsten Juristen bekannt, nur zu oft zum verzweifelten Suizid führt ...aber selbstherrlichen Rich-tern natürlich egal ist! 

 

Immer wieder verhinderte schwere Krankheit einen neuen Umzug, denn Mega-Operationen bis 12 Stunden, lähmendes Parkinson, Gleich-gewichtsstörungen, hohes Fieber, damit verbundener Schüttelfrost richten sich nicht nach den Wahnvorstellungen einer medizinisch wie recht-lich limitierten Rechtspfle-gerin.

 

Wofür gibt es denn dann Ge-setze?

Das war die erste Räumung der Senioren in ihrem langen Leben, und für sie, besonders bei ihrem fortgeschrittenen Alter und ihrer Vernunft eine absolut sinnlose Katastrophe


 

Es war, man kann es nicht oft genug sagen, die unnötigste, unverschämteste und wi-derrechtlichste, die das Land-gericht Regensburg routiniert gegen alle, wirklich alle beste-henden Gesetze und höchst-richterliche Vorgaben durch-drückte. Es war so viel Gewalt mit hemmungsloser Willkür im Spiel, dass der Teufel noch rot geworden wäre.

Nur nicht Stockert mitsamt seiner unverfrorenen „Rechts“pflegerin. Die ließ sogar noch räumen, als der schwer kranke Ehemann mit einem Stupor im Bett lag.

 Der bewegungs-lose und hilflose Ehemann wurde foltermäßig wüst aus dem Bett gezerrt und auf die Straße gesetzt. 

Und das im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland!

Und das noch dazu im Auftrag eines Gauners, der nachfol-gende Mieter ebenso hem-mungslos anlügen ließ, um sein belastendes Haus los zu werden. Der von ihm zur Räu-mung mitgebrachte Makler fertigte ein Exposé, das ein-fach erneut entdeckte Schä-den verschwieg. Hinzu gekom-men ist, dass der Ehemann ein fortgechrittenes HWS-Syn-drom, dazu ein LWS-Syndrom hatte, womit er auch ohne Stupor ziemlich bewegungs-unfähig war. 


 

Dass die Eheleute die Belas-tungen des ständig repatur-bedürftigen Hauses auf sich genommen hatten, stand wie selbstverständlich nicht zur Debatte - niemand sonst hätte diese irrwitzige Bürde ( auch ein 2.000 qm großer Garten wurde ausschließlich von den Senioren von vorher verwüstet mit teurem Aufwand auf vor-bildlich umgestaltet ...zahl-reiche Bilder - vorher-nachher- vorhanden) auf sich genom-men. 


 

Solche verkommene Rohheit

muss man in Deutschlands Justiz suchen. Wie kann sich ein Mensch wehren, wenn er von der Justiz gehindert wird, ungeprüfte Vorurteile ohne Anhörung auszuräu-men?

Der Ehemann

ist ein besonnener, viel zu gutmütiger und freigebiger Mensch, der anderen weit lieber hilft als sich selbst, und dem der Schutz seiner Fami--lie erste Pflicht ist. Das hat ihm - gerade durch die Adop-tion des seelisch verwüste-ten Buben - üble Schwierig-keiten von pflichtwidrigen Machtstrukturen einge-bracht, die ihr Amt entsetz-lich missbraucht haben.


 

Die Ehefrau ist eine feine Frau, grundehrlich, noch überaus hübsch, hilfsbereit und vor-dem fröhlich und zurückhal-tend. Privat und im Berufs-leben wird sie ausnahmslos res-pektvoll anerkannt. Nun aber fehlt ihr schmerzlichst

der ungezwungene Kontakt zu Menschen, die Kleinka-riertheit nicht kennen und noch Respekt und Demut vor dem Miteinander haben. Auch trauert sie den 68 Zim-merpflanzen nach, die sie in vielen Jahren liebevoll und erfolgreich aufgezogen hat.

Es ist unglaublich für den Rechtsstaat, dass ein solch lauterer Mensch wegen dieser jämmerlichen Justizfiguren auf ein noch annähernd normales restliches Leben verzichten muss. 


 

Die bayerische Justiz wirbt mit „Vertrauen“ und wie gut sie zu den Menschen ist. Sie sollte besser darauf achten, ihre gewalttätigen rechtsbeu-genden Richter los zu werden, sich bei deren Opfern tätig zu entschuldigen ( was ihr einge-fleischter Hochmut verbietet ) und erst dann wieder mit „Ver-trauen“ zu werben. Doch bei der verharzten bayerischen LG-Justiz ( nicht nur ) in Re-gensburg ist solcher Gedanke Blasphemie. Diese speziellen Herrschaften nehmen gött-liche Unfehlbarkeit für sich wie selbstverständlich in An-pruch und sind über Kritik auch noch empört. 


Diese Sache hätte bei den allerallerallerallermeisten deutschen Gerichten, eher allen, einen nichts als gerech-ten Verlauf genommen.Beson-ders, weil ja eine Ersatzwoh-nung schon vertraglich vor-handen war, aber trotz Ver-trag durch katastrophalen Rechtsmißbrauch eines Vor-sitzenden Richters ( !! ) weg geleugnet wurde.

Kein annähernd umsichtiges Gericht zerschlägt willkürlich mit ausgesuchter Brutalität rechtswidrig ausgerechnet den dritten Lebensabschnitt alter Menschen, die in ihrem langen Leben nichts als hilfsbereit waren und durch einen Halunken diffamiert wurden.


 

Der Grundsatz der Verhältnis-mäßigkeit steht vor allen Gesetzen. Wer ihn nicht beachtet, taugt nichts, weder als Richter, noch als Staatsanwalt, noch als Rechtspfleger. Solche Figuren gehören aussortiert,um der Justiz endlich zu einem sauberen Ruf zu verhelfen.

 

=================================-  

 Entwurf eines Ablehungs-schreibens, gültig für alle bayerischen Justizstellen:

sehr geehrte*r Beschwerdeführer*in,

ich habe mir Ihre Akte nicht vorlegen lassen, denn ich bin es leid, auf sowieso fruchtlose Beschwerden immer wieder eine individuelle Antwort zu geben.

Lassen Sie mich kurz zum besseren Ver-ständnis der Beschwerdeablehnung ein für allemal die Gründe erläutern:

es gibt sicher Richter, besser RRRRRR-RRich-terrrr, die den firewall der Unangreifbarkeit vor sich zementiert haben. Als bedeutungsloser Bürger müssen Sie sich aber damit abfinden, richterliche Hoheit unterwürfig zu akzeptieren. Trösten Sie sich damit, dass Sie nicht der einzige Geprellte sind, und als Einzelner müssen Sie der Gesamtheit schließlich Opfer bringen.

Deshalb lassen Sie sich als lästige*r Be-schwerdeführer*in deutlich sagen, dass auf Ihre destruktive Meinung gepfiffen wird. Wenn Sie noch dazu selbst eine Beschwerde einreichen und nicht einmal eine*n Anwalt* Anwältin haben, ist es nicht verwunderlich, dass sich ein*e Richter-*Richterin Ihrer ent-ledigt. Mit selbst erlaubter Willkür geht das sehr schnell. 

Aber wir machen Ihnen ein faires Angebot: Sie können ja auch eine Belobigung der bayerischen Justiz schreiben und dürfen dafür auf warmherzige Erwiederung hoffen.

Denn statt einer Beschwerde sollten Sie lieber die Vielfalt der Instrumente genießen, die einem/einer Richter*in gegeben sind, Ihr Anliegen nach deren Gusto zu erledigen. Damit, wenn Sie nur ein bisschen Einsicht haben, werden Sie sehen, dass Sie eine sehr sehr geringe Chance der Anhörung haben. Bedenken Sie: die Justiz wird zwar gerne gescholten, Urteile nach dem Würfelprinzip auszusprechen. Doch das stimmt ja gar nicht. Ein Urteil hat nur zwei Seiten, nämlich ja oder nein, und so einen chancenreichen Würfel gibt es sonst nicht.

Seien Sie also froh, dass es eine so tolerante Justiz wie die unsere gibt, die einem Richter die Freiheit einer Rechtsbeugung erlaubt. Der Schaden, auch wenn Sie das anders sehen, trifft ja nur Sie als Einzelnen. Ein Schaden, den die Politik anrichtet, das ganze Volk. Sie sehen also, wir sind äußerst einfühlsam.

Ich kann Ihnen nur raten, bei dieser Betrachtung Demut anzunehmen und Ihre überflüssigen Beschwerden strikt zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre menschliche bayerische Justiz



 

 


 

 

 

 . 

Hier geht es zur Beißzange, das ist die Internetzeitung der Satire mit Biss!

Wir wünschen viel Spaß  beim lesen der Artikel! Wir möchten hier mit Humor, aber auch mit Biss auf Missstände aufmerksam machen und hoffen einige Denkanstöße dadurch zu geben!

Sie möchten auch etwas dazu beitragen? 
Immer gerne, einfach unter “Zuschriften” ausfüllen und Ihren Beitrag senden!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.