Betagte...
Viele betagte Menschen können (wollen) sich bei juristischen Problemen meist nicht mehr wehren, und Hilfe ist weit, weil zu umständlich oder vor allem zu teuer. Allein gelassen verführt das nicht selten zu Verzweiflungstaten an einem Leben, das seine wertvollen Vorzüge weiterhin hätte.
Besonders alte Menschen werden gerne mit juristischer Willkür an die Wand gedrückt, sozusagen „verrechtsanwaltet“, denn Gerichte (außer Sozialgerichte) anerkennen bevorzugt nur die verschwurbelte Anwaltssprache und lassen Senioren mit unverständlichen Paragrafenbelehrungen, damit manchmal tödlichen Folgen, im Regen stehen. Dass es zum Beispiel eine "Sachrüge" gibt - wer weiß schon, was das ist? Da ist die Frist für einen Unwissenden bald um, und er kann halt nichts mehr machen - wenn er denn darauf kommt, dass es so etwas überhaupt gibt. Behörden sind rigoros, wenn ein Bürger die aufgezwungene juristische Lesart nicht versteht. Es wird Eigenwissen vorausgesetzt mit anmaßenden Belehrungen nach Paragraf sowieso und Paragraf sowieso und Paragraf sowieso. Begreift der Senior dann nicht, um was es dem Gericht geht, hat er Pech. Es beginnt höchstwahrscheinlich noch eine verzweifelte Eiszeit, in der ein Senior auf verständliche Erklärungen wartet, die garantiert nicht kommen Dann ist der Fall abgeschlossen nach Paragraf sowieso. Punkt. Auf die Finessen einer möglichen verständlichen Fortführung wird der Senior selbstverständlich nicht hingewiesen.
Er gleicht einem Fußball, der von einer Anmaßung in die andere gekickt wird. Einen Anwalt soll er nehmen - aber er kriegt keinen. der sich mit "Peanuts" abgibt, noch dazu erst mal kostenlos. Er kennt auch seine Rechte nicht - der Rechtsstaat läßt ihn hängen. Es wird ihm schlicht nicht geholfen, von Richtern in dieser Phase schon dreimal nicht. Ohne Geld verliert er an allen Ecken und Enden und ist für den Totalverlust auch noch selbst schuld.
Denn ein Kapitel für sich sind die Gerichtsgebühren. Kommt einer auf die Idee, Gerechtigkeit zu verlangen und verklagt jemand wutentbrannt, muss er wahrscheinlich hören, dass das so, wie er sich das vorstellt, gar nicht geht. Es wird ihm beigebracht, dass das ein Anwalt tun muss. Aber er findet keinen Anwalt, der ihm die vermeintliche Lappalie abnimmt, und gibt entnervt auf. Dann ist aber nicht Schluss, wie er meint. Es kommen dann noch üppige Gerichtskosten, obwohl keine Verhandlung war. So wird dem Bürger der Begehr nach Recht im Rechtsstaat aberzogen.
Auskunfteien, voran die Schufa, sind besonders für alte Menschen ein unüberwindbares Problem. Zum einen wissen sie nur vom Hörensagen von einer Auskunftei, zum anderen ist ihnen ein Streit mit solchen Institutionen zuwider. Sie brauchen, ein Teufelswort für die Justiz, Hilfe, die sie aber nirgends bekommen. Vor dem abschreckenden Wort „Schuldnerberatung“ zucken sie schon deshalb zurück, wenn sie hören, wie lange das dauert. Die Schufa stürzt sich dann genussvoll auf jede Beute, die den Anschein hat, ein wehrloser Eintrag zu werden. Sie beharrt auf ihrer Starrheit, so lange sie mit Spitzfindigkeiten darauf beharren kann, und das kann lebenslänglich sein. Besserung von politischer Seite ist nicht in Sicht, und für Schwache haben Schufa wie Politik schon gar kein Ohr. Dabei wäre geringe Hilfe so leicht...nur, bei der bestehenden betonierten Justiz ist das, wie gesagt, ein Teufelswort.
Unser Rechtssystem wäre eines der bestmöglichen, doch noch immer fehlt gaaaanz weit die Empathie - eine Grundvoraussetzung des menschlichen Miteinander - nur das ist leider noch nicht in die Betonköpfe bestimmender Juristen vorgedrungen
Denn Empathie bei der Justiz ist meist, als käme sie von einem Hackstock. Immer härter wird das Holz, das aus eiserner Arroganz besteht. Dabei als Übel ist die Unangreifbarkeit jener gemein-gefährlichen Richter, die sich um Gesetze und Humanität den Teufel scheren. Und das Schlimmste: die müssen sich dafür nicht einmal rechtfertigen. So wird der Hochmut dieser Eigengesetzgeber bis ins Abartige gefördert. Da hilft schon gar nichts die anmaßende Floskelwerbung der Justiz, wie vertrauensvoll sie ist. Diese bemitleidenswerte Eigenwerbung zeigt nur, wie sehr sie will, dass sie nach Anerkennung lechzt. An den Ursachen ihres schlechten Rufs repariert sie aber, da sei Gott vor, nichts.
Es wäre sehr notwendig, wenn sich Richter aller Stufen regelmäßig einer "Nachprüfung" unterziehen müssten. Das gilt vor allem für die, die verlernt haben, dass Paragrafen allein noch keinen Richter aus-machen. Sie (sollen) wieder lernen, wie die Hintergründe eines Falles sind und diese essentiellen Erkenntnisse in ihr Urteil mit einbezie-hen. Empathisch, nicht juristisch.
Mehr denn je zeigt sich, dass betagte Menschen und Bedürftige ohne Anwalt mit unverständlichen Paragrafen, die im Kauderwelsch der Juristen sprechen, zugemüllt werden. Einen Anwalt bekommen sie nicht, denn wenn dieser merkt, dass die Senioren kein Geld haben, ist er in aller Regel „überlastet“ mit „freundlichen Grüßen“. Auch viele „Sozialanwälte“ sind da gar nicht sozial und halten weit mehr vom Materiellen als von Hilfe – obwohl sie sich im Internet in allen möglichen Lobpreisungen als hilfsbereit präsentieren. Schon bald geben alte Leute ihre Fragen oder ihren Widerstand auf und versinken in den Zwangsmaßnahmen von Justiz und Sozialämtern. Sie merken zu spät, dass sie gegen die Allmacht der praktizierten (nicht geschriebenen!) Rechtsauslegungen chancenlos sind und vegetieren dahin bis zum Tod. Es gibt zwar Hilfsorganisationen,
doch ist eine alte Seele erst einmal angeknackst,
heilt sie nicht mehr.
Das ins Stammbuch von knöchernen Juristen!
Ein weiteres Übel sind die Internetplattformen zur Anwaltssuche. Glauben braucht man diesen Selbstverliebten schon gar nichts. Wie toll eine*r ist, merkt man, wenn es in die Praxis geht. Erst mal die offene Hand bedienen ist das Mantra, und man wird dann sehen. Wundersamerweise gibt es aber noch ganz ganz ganz wenige, die erst mal was tun, und das sogar sehr gut. Aber die Suche nach diesen echten Menschen ist halt, nun, Glückssache.
Nieten reiten ihre Mandanten in ein tiefes Loch, in das sie dann verlässlich ihre unverdiente Rechnung nach werfen.
Anwaltsethik – die wäre bei diesem spannenden Beruf sehr ange-bracht. Doch dieses Wort ist für die allermeisten Anwälte nicht existent. Nicht der Beruf zählt für sie, es ist als vorderes die Ein-kommensquelle Mandant, für die dann Paragrafen herunter gerat-tert werden. So wird Individuelles vermasst. Dagegen gibt es noch wunderbare Anwälte, die lieber zum Telefon greifen und vermitteln. Das mögen auch Richter gerne, die vom mündlichen weit mehr halten als von Paragraf-Schablonen. Glücklich darf sich wähnen, wer an solche kommt.
Unangebrachte Ratschläge wie „einen Beratungsschein holen“ scheitern meist an den verkehrstechnischen Möglichkeiten, die ein alter Mensch nicht hat. Selbst wenn er diesen Schein hat, besitzt er damit nur ein Almosen für Anwälte, die dann meist einer Weiterführung abgeneigt sind.
Die weiteren Handlungen muss er zahlen, denn Prozess-kostenhilfe, wenn er sie denn bekommt, muss bei verlorenem Prozess zurück gezahlt werden. Prozesskostenhilfe gibt es nur bei Erfolgsaussicht, und sie wäre ein Wunder, wenn der Staat der Gegner ist. Unbeholfene Rechtsuchende geraten dann bald in einen Strudel von Forderungen, die sie hoffnungslos überfordern. Ein Gericht anrufen kostet ohne eine Verhandlung gerne ein paar Hunderter. Ein alter oder unbeholfener Mensch wird ausgesaugt von Rechnungen, von Inkassoinstituten, von Gerichtskosten, die ja im Rechtsstaat - außer Sozialgericht - keinesfalls entfallen. Er steht dann da, ohne dass er ein gerechtes Ergebnis hat, bekommt seitenweise unverständliche Begründungen, die ihm nichts nützen, sitzt auf einem Berg von Kosten und ist verbittert. Auf diese heimtückische Weise wird letztendlich die Eintragung ins Schuldenregister vollzogen. Der Tod im Rechtsstaat ist vorprogrammiert.
Weil der Normalverstand nicht ausreicht, müssen Rechtsanwälte her, die alles in komplizierte Wortschablonen pressen. Das sind auch bei Senioren oft nur handaufhaltende Kantonisten, denn Gerichte halten sich bei Streitigkeiten strikt an diese mit ihrem formalen Kauderwelsch. Das weiß der Mandant nicht und schreibt empört an das Gericht, das ihm dann eine Nase mit Nichtbeachtung dreht. Doch taugt der Anwalt nichts, ist der Mandant der Lackierte. Und die Anwaltsniete kann ihm das Leben noch sauer machen.
Richter merken meist sofort, was ein Anwalt taugt, wobei die Ehrfurcht vor Großkanzleien riesig ist. Seltenst kommt es vor, dass ein tumber Anwalt vom Gericht gerüffelt wird, "er soll mehr für seinen Mandanten tun". Meist übergehen Richter die Schwäche eines Anwalts und lassen hilflose Mandanten kraftlos alleine. Die sind dann, na und, einfach Kollateralschaden, Alte halt, unbeholfen, selber schuld, Pech gehabt.
Doch wie soll es gerade für alte Menschen möglich sein, sich im Dschungel der Paragrafen zurecht zu finden, wenn selbst Fachleute damit ihre Schwierigkeiten haben?
Rechtsanwalt ist heutzutage nicht mehr ein Anwalt, der die ganze Palette kennt. Im Gegenteil stehen die meisten wie der Ochs vorm Berg, wenn ein anderes Fachgebiet als das speziell erlernte gefragt ist. Es muss ja alles komplizierter werden, das Misstrauen äußert sich in Paragrafen, Paragrafen, Paragrafen. Vernunft ist wenig gefragt. Abgesehen davon wird von faulen oder rechtsunwilligen Richtern manches so zurecht gedreht, dass auch eine wie auch immer abartige Formulierung rechtsgültig schnell passt. Das ist heutzutage nahezu üblich und wird auch noch zäh von der Justiz verteidigt. Warum? Weil die Justiz das schamlos eben so sagt, aber von Anderen Gerechtigkeit erwartet. Die zynische Rechtfertigung „Kollateralschaden“ könnte sie sich sparen
Charakterlose Richter verstecken sich hochmütig hinter ihrer Unangreifbarkeit und sind auch noch empört über Kritik. Oder reagieren gar nicht auf Einsprüche, die ein Laie oder alter Mensch falsch oder zu spät eingereicht hat, weil er nichts von dero Fristen oder Anwaltszwang weiß. Und natürlich: kein Gedanke daran, dass sich Richter für Fehlurteile entschuldigen. müssten. Leben kaputt? Na und? Ist ja nicht mein Leben.
Der Fall Mollath hat praxiskonform gezeigt, wie der Justizapparat endeffektlich funktioniert: mit viel Geld und Öffentlichkeit kriegt man ihn – meist - auf den rechtlich korrekten Weg. Natürlich, dazu braucht man auch einen langen Atem, den die wenigsten besonders psychisch haben. Aber immer noch schmerzlich besser als eine gerechte Sache verloren. Doch wer kann das bezahlen ...answer yourself this question!
Es ist gegen selbstsüchtigen Widerstand der Juristen leider vergebens, in das Studienfach Jura auch das Pflichtfach Psychologie oder Philosophie für wenige Semester mit einzubinden. So würde die bitter nötige Eignung für den – auch - Empathieberuf Jura wenigstens dämmern und nicht Sturheit und eingelernte Formalie zählen. Doch natürlich: wer’s hat, der hat’s. Viele Juristen wissen mit diesen dem Beruf eigentlich immanenten Fähigkeiten leider so gut wie nichts anzufangen – wenige, die ihn als Berufung verstehen, umso mehr. Um die Richtigen müssen Sie leider kräftezehrend würfeln. Per aspera ad astra...
Dabei sind Juristen allermeist die falsche Stelle, um die Psyche überhaupt in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Oft unzureichende Gutachten ersetzen dann das Brett vor der Stirne. Es ist bezeichnend, dass Einser-Abiturienten bei der Justiz gefragt sind, weil da die „humane Empathie“ des nicht perfekten gerne fehlt. Die Frage ist, was diese Wunderkinder quasi von der Schulbank als Richter oder Staatsanwalt taugen. In England braucht es 10 Jahre Praxis, bis einer Richter wird. Dort legt man auch mehr Wert auf menschliche Reife und nicht ausschließlich auf Paragrafen. Zum verbiegen aber sind hierzulande der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Es gibt Menschen, die durch nicht behandelte traumatische Erlebnisse mit der Justiz in panischen Konflikt kommen. Sie schleppen ihre belastenden Erlebnisse fluchtartig so lange mit sich herum, bis sie chronisch werden. Fehlhandlungen sind dann als Ausweg programmiert. Solche Menschen, die vor Gericht stehen und – meist - keinen empathischen Richter haben, sind bereits in einer posttraumatischen Störung, die durch eine Anklage noch verstärkt wird. Bei ausgeprägter Störung mit Krankheitswert sind sie oft gar nicht mehr in der Lage, sich zu wehren, denn damit würde der Grund der Belastung wieder hoch kommen, was sie instinktiv und unbedingt vermeiden wollen. Ihre Gedanken kreisen um ihre psychischen Probleme mit der unbewußten Frage, warum ihre Sorgen denn nicht verstanden werden. Sie versinken immer mehr in Panik und machen, wird das traumatische Erlebnis wieder geweckt und vor allem keine Hilfe da ist, erneut den gleichen Fehler, den sie eigentlich gar nicht machen wollten. Die alleraallermeisten Richter und Staatsanwälte erkennen diese Krankheit nicht, wollen vor Routine auch gar nicht und verurteilen erneut. Drakonischer, obwohl die Justiz ja schuld ist für den erneuten Rückfall. Was dieser Mensch in seiner Not braucht, ist eine psychologische Behandlung, und sicher keinen verharzten Paragrafen-Reiter. Dort wird er mangels Horizont meist als Wiederholungstäter behandelt und kommt so aus dem Teufelskreis nicht heraus.
Ein nötiges psychiatrisches Gutachten sehen Juristen ab Amtsgericht als lästig, weil sie alles besser wissen. Doch bei Prozessen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, wird dann eifrig übergegutachtet und kostenträchtig in unnötige Längen mit möglichst vielen Anwälten gezogen. Davon darf ein Habenichts nicht einmal träumen.
Überlastete oder unempathische, vor allem arrogante Richter sind die Falschen, die den Durchblick in die Seele eines Beschuldigten haben (wollen). Das ist ein grober Fehler in unserem Rechtssystem. Dabei wäre in der Vorbeugung, also der Verhinderung von Straftaten, weiter Anwendungsraum ( siehe "Beisszange/das bieten wir zur Mitwirkung" ).
So manche Begründung eines Bescheides ist ein Rattenschwanz von Unterbegründungen. Juristen möchten unangreifbar sein und bringen so ihr erlerntes Überwissen an. Der Hilfesuchende versinkt in Begründungen, die ein normal denkender Mensch nicht bräuchte. Es wären einleuchtende Erklärungen ausreichend, wie es zusammen gedrechselte Paragrafen selten sind. Es fehlt schlicht die humane Vernunft. Leider auch schwingen sich Juristen so nebenbei gerne zu medizinischen Experten auf und urteilen folgenschwer - falsch...aber natürlich in ihrer Unfehlbarkeit rechtsgültig. Der Ehrlichkeit halber wäre es aber nötig, die abgedroschene Begründung "im Namen des Volkes" bei Urteilen zu eliminieren.
Richter, die die Arroganz der Macht in sich haben, wissen, dass sie hochmütig über jeder Kritik stehen. Ihre amtlich geschützte Unfehlbarkeit schützt sie automatisch vor jeder Kritik. Rechenschaft zu noch so willkürlichen Fehlhandlungen haben sie deshalb nicht nötig. Das verleitet bei Charakterlosen zu immer mehr Routine-Rohheit. Dabei gibt es zuverlässige Schätzungen, dass rund ein Viertel der Zivilurteile in Deutschland falsch sind. Von wackligen Strafurteilen, die kurzfristig Leben zerstören können, gar nicht zu reden. Eine Statistik, besonders eine aufschlussreiche interne, gibt es natürlich nicht.
Genauso verhält es sich mit kollegialen Staatsanwälten bis hinauf zum Generalstaatsanwalt. Es ist beschämend, wie hier glasklare Beschwerden von Nichtjuristen gegen Richter umgehend weg gebügelt werden, auch wenn sie mehr als berechtigt sind. Und als Staatsanwalt gegen einen willkürlichen Richter, gar einen Vorsitzenden vor zu gehen, ooooooooooh... das ist der sichere Karrieretod im Rechtsstaat.
Alles in allem:
viele Abläufe könnten einfacher und gerechter sein, wenn mehr Vernunft und vor allem Empathie vorherrschen würde.
Es hat sogar Richter gegeben, die einem armen Schlucker im Gerichtssaal Geld zugesteckt haben. Hilfe zur Selbsthilfe ist aber leider von Paragrafen verbiegenden Richtern alles andere als zu erwarten.
Da lobe ich mir die arabischen Dorfjuristen: sie erörtern in der geistvollen Runde für und wider und urteilen mit Verstand oft gerechter und unspitzfindiger als unsere „studierten“ Juristen.
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